Lass uns den Weg der Gerechtigkeit gehen
Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt im Ev. Kirchenkreis An Nahe und Glan
1. Verankerung im Leitbild
Das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt und Intervention im Krisenfall ist im Leitbild des Ev. Kirchenkreises An Nahe und Glan verankert.
Der Kirchenkreis will Schutzort und nicht Tatort sein. Dazu fördert er eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber Schutzbefohlenen. So soll sexualisierte Gewalt verhindert und – wo sie doch geschieht – frühzeitig erkannt und gestoppt werden. Maßgebend für das Schutzkonzept ist das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 15. Januar 2020 (KABl S.45)
2. Potential- und Risikoanalyse
Stärken und Schwachstellen des Kirchenkreises im Blick auf das Schutzkonzept wurden von einem Arbeitskreis des Kreissynodalvorstands analysiert. Ehrenamtlich mitarbeitende Jugendliche beteiligten sich daran im Rahmen einer Juleica-Schulung.
Der Ev. Kirchenkreis An Nahe und Glan ist für folgende Einrichtungen und Arbeitsgebiete unmittelbar verantwortlich:
Das Jugendreferat
Die Haupt- und Ehrenamtlichen dieses Arbeitsbereichs legen bei Kinder- und Jugendfreizeiten, bei Projekten, Jugendbildungsmaßnahmen und Mitarbeiter*innenschulungen ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Das Jugendreferat ist der Rahmenvereinbarung nach § 72a SGB VIII Rheinland-Pfalz vom 23.01.2014 beigetreten.
Die Interkulturelle Gemeinde
Dieser Erprobungsraum lebt von Begegnungen mit Menschen mit Fluchterfahrungen, die besonderen Schutz vor sexualisierter Gewalt brauchen. In Gottesdiensten, Seelsorge, Bildungsangeboten und Offener Arbeit wird dies von Haupt- und Ehrenamtlichen besonders bedacht.
Das Kreiskantorat
Bei Kinder- und Jugendchorprojekten oder – tagen achten Haupt- und Ehrenamtliche auf die Regeln des Schutzkonzeptes
Die Öffentlichkeitsarbeit
Sie unterstützt die Veröffentlichung des Schutzkonzeptes und wird im Krisenfall unmittelbar eingebunden (siehe auch unter 6.)
Das Verwaltungsamt
Im kollegialen Miteinander und im Umgang mit Klient*innen finden die Regeln des Schutzkonzeptes Beachtung (siehe auch unter 3.)
Die haupt- und ehrenamtlichen Synodalbeauftragungen
Auch in diesem Bereich – zum Beispiel bei der Ausrichtung von Kinderbibeltagen – kommt dem Schutzkonzept besondere Bedeutung zu.
Mittelbare Verantwortung trägt der Ev. Kirchenkreis An Nahe und Glan für folgende Einrichtungen und Arbeitsgebiete:
Das Diakonische Werk ist ab Januar 2022 Teil einer gGmbH mit den Diakonischen Werken der Kirchenkreise Simmern-Trarbach und Trier. Diese Organisation verantwortet ihr eigenes Schutzkonzept im Blick auf die Menschen, die dort Beratung, Hilfe und Unterstützung suchen. Die fachliche Expertise der Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes – insbesondere der Insoweit erfahrenen Fachkraft (§ 8a+b SGB VIII) – wird vom Kirchenkreis kontinuierlich in Anspruch genommen.
Die Fachberatung des Elementarbereichs im Kirchenkreis An Nahe und Glan wird ab Januar 2022 vertraglich durch den Kirchenkreis Obere Nahe wahrgenommen. Dieser entwickelt ein eigenes Schutzkonzept.
Das Schulreferat wird seit 2015 gemeinsam mit den Kirchenkreisen Obere Nahe, Simmern-Trarbach und Trier verantwortet. Es partizipiert am Schutzkonzept.
In der Evangelisch-Katholischen Telefonseelsorge arbeitet der Kirchenkreis An Nahe und Glan mit dem Bistum Trier zusammen. Sie partizipiert am Schutzkonzept.
Die unmittelbar vom Kirchenkreis An Nahe und Glan verantwortete Arbeit findet in den Häusern der Kurhausstr.6 und 8 in Bad Kreuznach statt. Raumnutzungs- und Schlüsselpläne werden erstellt und der Abteilung Bau-und Liegenschaften bzw. Empfang verantwortlich übertragen.
Parkplatz und Außenanlagen der Häuser werden nach Dienstschluss des Verwaltungsamts vom zuständigen Küster*in abgeschlossen. Nutzungen in den Abendstunden und am Wochenende sind mit dem Verantwortlichen zu verabreden.
Dem Jugendreferat steht ein Bus zum Personentransport zur Verfügung. Die Nutzung wird durch die Hauptamtlichen des Arbeitsbereiches dokumentiert.
Bei der Nutzung externer Räume – Freizeithäuser, Tagungsstätten – agieren die Verantwortlichen sensibel im Sinne des Schutzkonzeptes.
3. Umgang mit Mitarbeitenden
Alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises sind mitverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes.
Das Schutzkonzept ist Gegenstand bei Personal- und Personalauswahlgesprächen. Mit jeder Einstellung ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anlage) und die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verbunden.
Zuständig für die Dokumentation der Führungszeugnisse ist bei Angestellten und Arbeiter*innen die Gemeinsame Personalverwaltung Idar-Oberstein und bei Pfarrer*innen die Landeskirche über die Superintendentur. Die Regelungen betreffen grundsätzlich auch Auszubildende und FSJler*innen. Bei Praktikant*innen entscheidet die Leitung des Arbeitsgebietes im Blick auf die vorgesehene Tätigkeit über die Notwendigkeit eines erweiterten Führungszeugnisses.
Bei ehrenamtlich Mitarbeitenden der Interkulturellen Kirchengemeinde, des Jugendreferats und des Kreiskantorats ist jeweils die Leitung des Arbeitsgebietes zuständig für die Thematisierung und Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung sowie die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses.
Dies gilt – vorbehaltlich eigener Schutzkonzepte – auch für die ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Telefonseelsorge und im Diakonischen Werk.
Ehrenamtliche in den Gremien und Fachausschüssen des Kirchenkreises sind hinsichtlich dieser Mitarbeit von der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses entbunden.
Für alle ehrenamtlich wie beruflich Mitarbeitenden im Kirchenkreis und in seinen Kirchengemeinden verantwortet der Kirchenkreis ein Fortbildungskonzept. Durch ausgebildete Multiplikator*innen werden jährlich sechs Schulungen für je 20 Teilnehmende angeboten. So soll im Zeitraum von drei Jahren allen Mitarbeitenden die im Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgeschriebene Fortbildung angeboten werden. Danach wird das Fortbildungsangebot kontinuierlich fortgeschrieben.
Ab Januar 2022 gilt zunächst eine Priorisierung hinsichtlich des Kreissynodalvorstands und der hauptamtlich Mitarbeitenden des Kirchenkreises. Die weiteren Schulungen richten sich am Presbyter*innen, weitere Hauptamtliche im Kirchenkreis und weitere Ehrenamtliche ohne Leitungsverantwortung. Jugendliche Ehrenamtliche werden wie bisher im Rahmen der Juleica-Fortbildung geschult.
Perspektivisch sollen möglichst weitere Akteur*innen von Fortbildung – z.B. das Erwachsenenbildungswerk Süd, die Telefonseelsorge, die Fachberatung für den Elementarbereich – in das Schulungskonzept eingebunden werden.
4. Umgang mit Schutzbefohlenen
Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene erleben im Kirchenkreis eine Kultur der Achtsamkeit.
In der alltäglichen Bildungsarbeit vertiefen sie ihr Bewusstsein für Nähe und Distanz, für ihre eigenen Grenzen und die der anderen. Dies gilt sowohl für ihre analoge als auch für ihre digitale Kommunikation. Sie lernen ihre Rechte kennen und halten sich selbst an Regeln. Sie wissen Bescheid über Vertrauenspersonen und kennen Beschwerdewege im Kirchenkreis. Diese Informationen sind auch den Sorgeberechtigten der minderjährigen Schutzbefohlenen bekannt.
In der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sollen Kinder und Jugendliche ermutigt und in ihrer Entwicklung begleitet und unterstützt werden. Die Entwicklung einer Kultur der Achtsamkeit mit Hilfe von Qualifizierung und Reflexion soll dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor sexueller, physischer, psychischer und struktureller Gewalt zu schützen.
Bei der Weiterentwicklung des Schutzkonzepts werden Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene ausdrücklich beteiligt.
Damit das Schutzkonzept des Kirchenkreises möglichst vielen Schutzbefohlenen zugänglich wird, soll eine Kurzfassung (Flyer) in Leichter Sprache und einzelnen Fremdsprachen erarbeitet werden.
5. Fehlerkultur und Beschwerdemanagement
Der Kirchenkreis An Nahe und Glan pflegt eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit. Generell werden Fehler als eine Möglichkeit der Weiterentwicklung betrachtet. Konstruktive Kritik ist sehr willkommen.
Eine gute Fehlerkultur ist die Basis für ein professionelles Beschwerdeverfahren, durch das erhebliche Mängel nachhaltig bearbeitet werden können.
Dazu gibt es im Kirchenkreis einen einfachen Beschwerdeweg, der allen Kindern und Jugendlichen, ihren Sorgeberechtigten und den anderen Schutzbefohlenen bekannt ist: Mit ihrer Kritik wenden sie sich an eine Person ihres Vertrauens. Diese bündelt mit ihnen das Anliegen, füllt einen Meldebogen für eine Beschwerde aus und leitet diesen zur Bearbeitung an die Leitung des Arbeitsbereichs weiter. Betrifft die Beschwerde die Leitung selbst, ist die Superintendentur für die Bearbeitung zuständig.
Die Beschwerde wird sorgfältig dokumentiert. Alle Beteiligten – BeschwerdeführerInnen und Betroffene – werden zeitnah in die Konfliktlösung einbezogen. Wenn notwendig wird die Umsetzung der Veränderung nach einer verabredeten Zeitspanne noch einmal kontrolliert.
Alle nötigen Formulare finden sich im Anhang des Schutzkonzeptes.
Für den Fall sexualisierter Gewalt gilt das weiter gehende Verfahren:
6. Fallklärung und Intervention
Für den Verdachtsfall auf sexualisierte Gewalt beruft der Kreissynodalvorstand Frau Stefanie Demand und Herrn Manfred Pusch als Vertrauenspersonen im Kirchenkreis.
Sie dokumentieren Verdachtsfälle sorgfältig (Sachdokumentation und Reflexionsdokumentation). Als Lotsen beraten und unterstützen die Betroffenen, kennen die Verfahrenswege im Kirchenkreis und sind mit dem Amt für Jugendarbeit und der Ansprechstelle der Landeskirche gut vernetzt. Sie knüpfen den Kontakt zwischen Betroffenen und Ansprechstelle.
Kontaktdaten:
stefanie.demand@ekir.de, Tel. 0177-2566541
manfred.pusch@ekir.de Tel. 0671-30338
Für die konkrete Fallklärung setzt der Kirchenkreis ein Interventionsteam ein. Ihm gehören zurzeit folgende Personen an: Astrid Peekhaus (Superintendentin), Gabriela Asunis (Insoweit erfahrene Fachkraft), N.N. (Öffentlichkeitsarbeit).
Je nach Fall kann das Team um weitere Personen, z.B. Presbyteriumsvorsitzende oder Leitungen von Einrichtungen erweitert werden.
Zu den Aufgaben des Interventionsteams gehören die Einschätzung und Beurteilung des Verdachts, die Empfehlung konkreter Handlungsschritte an die verantwortliche Stelle, die Prüfung arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Konsequenzen, Hinweise auf die Meldepflicht gegenüber der Landeskirche und staatlichen Stellen, Umgang mit der Öffentlichkeitsarbeit und den Medien, Hinweise zur Aufarbeitung und ggf. zur Rehabilitierung.
Die Verfahrenswege beschreibt im Überblick ein Interventionsplan (Anlage zum Schutzkonzept)
7. Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes
Das Schutzkonzept vor sexualisierter Gewalt wird von der Kreissynode am 13. November 2021 erstmalig beschlossen.
Im zweijährigen Rhythmus soll es aktualisiert und weiterentwickelt werden.
Mit der Federführung beauftragt der Kreissynodalvorstand den Arbeitskreis Schutzkonzept.
Erstmalig beschlossen auf der Herbstsynode 2021.

