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Bezahlbarer Wohnraum ist oft nicht zu finden - Die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes berichtet von ihrer Arbeit

Wolfgang Eck, Stefanie Scheider und Norbert Baier (von links nach rechts) vor dem Gebäude in der Kurhausstraße 8 in Bad Kreuznach

Bad Kreuznach. Im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche unter dem Thema „Albtraum Miete“ hat die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes An Nahe und Glan ihre Arbeit vorgestellt. Viele Ratsuchende, gerade auch in Bad Kreuznach, haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch die oft schematische Beurteilung der Zahlungsfähigkeit nach der SCHUFA-Auskunft durch Vermieter erweist sich in der Stadt und im Landkreis als große Schwierigkeit.

Hinzu kommen die niedrigen Höchstgrenzen für die Bewil-ligung von Kosten der Unterkunft beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), die zu finanzieller Not vieler Familien führen. Denn etliche müssen mit dem Geld, das für den eigentlichen Lebensunterhalt vorgesehen ist, ihre ungedeckte Miete zahlen. Ein alltägliches Problem in den 645 Beratungsfällen, die im Jahr 2018 betreut wurden, hinter denen knapp 1.500 betroffene Menschen stehen, denn überwiegend werden Familien mit Kindern beraten.

Aus Sicht der Schuldnerberater verschafft die  SCHUFA-Auskunft dem Vermieter nur eine scheinbare Sicherheit, da auch verschuldete Menschen immer wieder keine SCHUFA-Einträge haben. Zudem werden dort keine Mietschulden eingetragen und der Großteil der Menschen mit Zahlungsengpässen achtet darauf, dass Miete, Strom und Gas bezahlt sind. Niemand möchte obdachlos werden oder ohne Strom und Heizung leben müssen. Der persönliche Eindruck vom künftigen Mieter ist hier oft viel aussagekräftiger als die SCHUFA.

Die Kostengrenzen für Miete beim Arbeitslosengeld II wurden im Kreis Bad Kreuznach zum 01.01.2019 erhöht. Sie liegen aber im Hinblick auf die steigenden Mietpreise sehr tief. Für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind liegt die Grenze der Warmmiete in der Stadt Bad Kreuznach z.B. bei 465,00 €, für eine 4-köpfiger Familie ergeben sich 685,00 €. In der Beratungsarbeit tauchen zudem immer noch Fälle auf, in denen die Erhöhung der Mietsätze nicht nachbewilligt wurde. Betroffene sollten ihre Bescheide überprüfen.

Elternteile, die ihr Kind nur 14tägig am Wochenende und in den Ferien im Rahmen des Umgangsrechtes sehen, erfahren oft erst in der Schuldnerberatung, dass sie Anspruch auf eine größere Wohnung haben, damit das Kind ein eigenes Zimmer hat. Hinzukommen höhere Arbeitslosengeld II-Leistungen, da ein Tagessatz für den Lebensunterhalt des Kindes zusätzlich gewährt wird. Viele Ratsuchende der Beratungsstelle wissen dies nicht und sparen sich das Geld „am Mund ab“, um ihrem Kind etwas bieten zu können. Hier konnten die Betroffenen mit Hilfe der Schuldnerberater oft auch rückwirkend Leistungen erwirken.

Seit über 30 Jahren gibt es die gemeinnützige Schuldner-beratung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis An Nahe und Glan (DW) und insbesondere der Bedarf an akuter Beratung wegen Problemen mit einer Kontopfändung nimmt deutlich zu. Bedingt durch die große Nachfrage bestehen Wartezeiten bis zu einer umfassenden Erstberatung. „Im Notfall geht es natürlich auch schneller, vor allen Dingen dann, wenn es zu Problemen mit einer Kontopfändung oder dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kommt“, betont Norbert Baier. Betroffene sollten einen schnellen Termin für eine P-Konto-Beratung erbitten.

Nur die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto gewährleistet dem betroffenen Menschen, dass er noch Geld vom Konto ausgezahlt bekommt. Der Grundfreibetrag wird zum 01.07.2019 angepasst und beträgt dann 1.178,59 €. Für Familien können höhere Beträge durch eine P-Konto-Bescheinigung bewirkt werden, die die Schuldnerberatungsstelle ausstellen kann.

Meist liegt vor dem Erstkontakt ein konkreter Grund vor: Der Energieversorger will den Strom abschalten, der Gerichtsvollzieher kündigt sich an, eine Pfändung wurde ausgebracht. Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung und längere Krankheiten sind oft die Ursachen der Geldprobleme. Etwa die Hälfte der Ratsuchenden beziehen Arbeitslosengeld I oder II oder Grundsicherung. Meist sind die Menschen zwischen 20 und 50 Jahren alt und haben im Durchschnitt 18 Gläubiger.

In weiteren Gesprächen wird dann nach Möglichkeiten gesucht, wie eine Entschuldung erreicht werden kann. Es wird geprüft, ob bereits alle Sozialleistungen in Anspruch genommen wurden. Bei Bedarf nimmt die Beratungsstelle selbst Kontakt zu den Gläubigern auf. Auch der Weg in die Verbraucherinsolvenz wird von den Beratern begleitet, wenn es nötig ist. Ziel ist es in jedem Fall, die Schuldner nachhaltig von ihren Schulden zu befreien und ihr Verhalten auf Dauer zu verändern. Dazu wird nach den Ursachen gesucht.

Die drei Berater des DW sind stolz darauf, Teil kirchlich sozialer Arbeit zu sein und Menschen in Not helfen zu können.

Erreichbar ist die Schuldnerberatungsstelle des DW in der Kurhausstraße 8 in Bad Kreuznach (Telefonnummer: 0671-842510 oder per E-Mail unter der Adresse: dw.nahe-glan.sekretariat@ekir.de).

07.06.2019 - Peter Dietz / Norbert Baier