Die kirchliche Hochzeit - "Wir trauen uns!"

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes: Gott möge das Paar in seiner Ehe begleiten. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten eine lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, wenden Sie sich bitte frühzeitig - möglichst sechs Monate vorher - an das Pfarramt, um einen Termin für die Trauung und das vorausgehende Traugespräch zu vereinbaren.
Im Traugespräch können Sie als Ehepaar einen Trauspruch festlegen. Er ist eine "biblische Überschrift" über dem gemeinsamen Leben und dient zur gegenseitigen Ermutigung auf dem Weg. Auf den Trauspruch nimmt die Ansprache im Traugottesdienst Bezug.

Noch auf der Suche nach einem passenden Trauspruch?
Wir empfehlen ausdrücklich ein Angebot der Evangelischen Kirche:
www.trauspruch.de

Das vorausgehende Traugespräch zwischen Pfarrer und Eheleuten dient auch dazu, den Gottesdienst vorzubereiten. Eine individuelle Mitgestaltung des Gottesdienstes durch das Brautpaar, Freunde und Verwandte ist nach Rücksprache mit dem Pfarrer möglich.
Es soll aber auch zur Sprache kommen, was es heute bedeutet, eine christliche Ehe zu führen. Was bedeutet der Glauben an Gott für unsere Partnerschaft? Das ist vielleicht der persönlichste Teil eines Traugespräches, aber viele Paare finden im Nachhinein, dass es auch der interessanteste war.

Die Trauung selbst ist ein Gottesdienst mit Gebeten und Liedern, biblischen Lesungen, Predigt und Segen.
"Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird", formuliert die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR).
Weiter heißt es dort erläuternd, dass die Eheleute in diesem Gottesdienst "bekennen, dass sie einander aus Gottes Hand nehmen".

Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die standesamtliche Eheschließung.
Die Trauung setzt zudem voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören. Einer der beiden muss Mitglied der evangelischen Kirche sein.
Nur ausnahmsweise dürfen Pfarrer Eheleute trauen, von denen nur einer evangelisch ist, der Partner aber keiner christlichen Kirche angehört.

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben oder ein Gespräch wünschen, wenden Sie sich an Pfarrer Hüther.

von Vikar Heinemann