Gottesdienst

Versammelt in Gottes Namen

So oft wie möglich" versammelt sich die christliche Gemeinde "im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes", sprich zum Gottesdienst. So oft wie möglich? Das präzisiert die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR): Mindestens an jedem Sonntag und an jedem kirchlichen Feiertag sollen die Protestantinnen und Protestanten Gottesdienst feiern.

Die klassische Definition des Gottesdienstes hat der Reformator Martin Luther geliefert. Bei der Einweihung der Schlosskapelle zu Torgau am 5. Oktober 1544 stellte er fest: Das neue Haus soll dahin ausgerichtet werden, "dass nichts anderes darin geschehe, denn dass unser lieber Herr selbst mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang". 

Der Gottesdienst als Gespräch zwischen Gott und Mensch. Dies geschieht in vielfältigen Formen: Kindergottesdienst, Familiengottesdienst, Krabbelgottesdienst, Schulgottesdienst. Die Gesamtverantworung für den Gottesdienst in der Gemeinde liegt beim Presbyterium, also der wählten Gemeindeleitung. Den jeweiligen Gottesdienst leiten Pfarrerin oder Pfarrer, Predigthelferinnen oder Predighelfer sowie Lektorin oder Lektor.