Übertritt in die Evangelische Kirche

Wenn Sie einer anderen Konfession angehören können Sie bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche eintreten.

Die Aufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.

Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach der deutschen Rechtssprechung die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das 12. Lebensjahr erreicht hat.

Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland sie ihn gestellt haben, wird von uns an das Pfarramt weitergeleitet, wo Sie Ihren ersten Wohnsitz haben und das damit für Sie zuständig ist. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.

Für weitere Informationen oder ein Aufnahmegespräch können Sie sich gerne an unsere Eintrittsstelle wenden, uns anrufen unter der

Telefonnummer: 0671 251-126

oder eine E-Mail schreiben an: superintendentur.nahe-glan@ekir.de