Kreissynode

Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Mindestens einmal im Jahr tritt diese Versammlung zusammen. Mitglieder sind die PfarrerInnen sowie gewählte PresbyterInnen aus den Gemeinden eines Kirchenkreises, hinzu kommt eine begrenzte Zahl von berufenen FachvertreterInnen. Die theologischen Mitglieder dürfen nicht in der Mehrzahl sein. Die Kreissynode tagt öffentlich.

Die Kreissynode ist mehr als ein "Kirchenparlament". Sie ist eine unter Gottes Wort versammelte kirchenleitende Gemeinde. So beginnt die Synodaltagung stets mit einem gemeinsamen Gottesdienst. Die Mitglieder sind bei ihren Entscheidungen an Schrift (Bibel) und Bekenntnis gebunden. Trotz strittiger Debatten und demokratischer Abstimmungen ist die Kreissynode verpflichtet, einmütige Enscheidungen herbeizuführen.

 

Hauptaufgaben der Kreissynode

  • Wahl des Kreissynodalvorstands
  • Wahl der Kirchenkreis-Abgeordneten zur Landessynode
  • Festsetzung der kreiskirchlichen Umlagen und des Finanzausgleichs zwischen den Kirchengemeinden
  • Verabschiedung des kreiskirchlichen Haushalts
  • Aufsicht über kirchliche Dienste und MitarbeiterInnen
  • Stellungnahme zu landeskirchlichen Vorlagen
  • Anträge an die Landessynode
  • Förderung des kirchlichen Zusammenhalts im Kirchenkreis und mit der Landeskirche
  • Gewährleistung von Verkündigung und Diakonie im Kirchenkreis
  • Wächteramt in theologischen, ethischen und politischen Grundfragen

Die Kreissynode beteiligt sich durch ihre Debatten an der Willensbildung in kirchlichen Grundsatzfragen und trägt so zur notwendigen ständigen Reformation unserer Kirche bei.